Allgemeine Informationen für Angehörige

Bei Angehörigen von suchterkrankten Menschen handelt es sich um unmittelbare Bezugspersonen von Betroffenen, die in einer dauerhaften Gemeinschaft mit diesen Bezugspersonen zusammenleben. Das sind zum Beispiel (Ehe-)Partner*innen, Eltern, Großeltern, Kinder.

Angehörige, die mit einem Betroffenen zusammenleben, werden oft selbst in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt. Als Helfer und Beschützer übernehmen Angehörige nicht selten die Verantwortung für die suchterkrankte Person, stellen ihre eigenen Interessen in den Hintergrund und passen ihren Lebensablauf den Bedürfnissen des betroffenen Familienmitglieds an. Ängste, Schuld- und Schamgefühle können zur sozialen Isolation führen, körperliche (psychosomatische) und psychische Probleme können sich ebenfalls als Folge des Zusammenlebens mit einem suchtkranken Menschen entwickeln. Als Teil eines destruktiven und oft auch krank machenden Systems benötigen deshalb die angehörigen Familienmitglieder ebenso Hilfe und Unterstützung wie der Suchtkranke selbst.