Lotsenmaterial
Die Lotsentätigkeit findet freiwillig und unentgeltlich statt. Vor diesem Hintergrund üben Lotsinnen und Lotsen eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und nehmen für die Begleitung suchtkranker Menschen und deren Angehörigen keine Geld- oder Sachmittel an. Erforderliche Aufwendungen wie z.B. Fahrt- und Fortbildungskosten werden entsprechend der getroffenen Vereinbarungen erstattet.
Das Reisekostenabrechnungsformular für die Abrechnung der Aufwandsentschädigung finden Sie im Downloadbereich.
Reisekostenformular für Lotsen
Im Sinne des Lotsenschutzes unterstützt eine Lotsenvereinbarung über die Tätigkeit der Lotsin oder des Lotsen ein klares Aufgabenprofil und dokumentiert klare Absprachen zwischen den Beteiligten.