Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt. Die Grundsätze zur Förderung wurden im August 2018 neu beschlossen. Die Fördergrundsätze des überarbeiteten Leitfadens treten mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in Kraft.