Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 30.05.2017 die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen“ (EUTB) veröffentlicht. Gefördert werden niedrigschwellige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung dieser Menschen. Eine auf Augenhöhe stattfindende Beratung von Betroffenen für Betroffene soll dazu beitragen, dass sich die Ratsuchenden selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern über ihre sozialrechtlichen Ansprüche und die Zuständigkeitsregelung im gegliederten System in einer frühen Phase auseinandersetzen können.
Suchtkranke Menschen zählen im Sinne des Sozialrechts zu den seelisch behinderten Menschen und können entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können suchtkranke Menschen und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen Zielgruppe dieser Teilhabeberatung sein. Die Methode zur Umsetzung der Förderrichtlinie ist vergleichbar mit dem Lotsennetzwerk, welches ebenso von Betroffenen für Betroffene Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht.